14 Nov 2013

Wieder einmal haben sich deutsche Gerichte mit Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigen müssen. Die Entscheidungen stellen auf erhebliche Beeinträchtigungen der jeweiligen Nachbargrundstücke ab.

In ersten Fall (OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2013 – 3 U 631/13) ging es um einen Überwuchs von Ästen eines Grundstückes an einem Waldrandgebiet bis  zu 7 m in das nachbarliche Gelände, wobei z. T. Totholz mit erheblichem Durchmesser bis zu 15 cm in den Ästen bestand und das Gericht daraus eine Gefahr für Leib und Leben des Nachbarn feststellte. Ebenfalls ergaben sich erhebliche Beeinträchtigungen mit dem verbundenen Laub- und NadelfalL In diesem konkreten Fall hat das Gericht nach vorherigen mehrfachen vergeblichen Versuchen des beeinträchtigten Nachbarn selbigem ein Selbsthilferecht zur Beseitigung der Äste durch ein Fachunternehmen und die Erstattung der Kosten vom Eigentümer der überhängenden Bäume und Äste zugesprochen.

Im zweiten Fall (AG München, 26.02.2013 – 114 C 31118/12) hatte sich das Gericht mit dem Laubfall einer Linde zu beschäftigen. Der beeinträchtigte Nachbar hat vorgetragen, dass er die Dachrinne drei- bis viermal reinigen und jährlich 10 bis 15 mal 80 l  Tonnen mit Laub entsorgen müsse. Unabhängig davon komme es zu erheblichem Blätter- und Samenbefall und auch die Lindenblüten breiten sich in einem Radius von 30 m auf seinem Grundstück aus.

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